Arbeitslosengeld 2 - Berechnung (ab Januar 2012)Mit der Umsetzung von Hartz IV wurde 2005 die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – auch „Arbeitslosengeld 2“ (ALG2) genannt.
Diese Grundsicherung steht allerdings allen zur Verfügung, die mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind, also auch (Vollzeit-)Erwerbstätigen mit zu geringem Einkommen.
Diese ALG2-Berechnung bietet keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs! Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.
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